Titelbild

Mut zur Wahrheit!
Machen Sie einen Unterschied

Externer Online-Hinweisgeber für Unternehmen

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Das System muss sicher und anonym sein und die Vertraulichkeit der Hinweisgeber gewährleisten.

Für Unternehmen ist es jedoch nicht immer einfach, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten und zu betreiben. Es bedarf einer entsprechenden Infrastruktur, Fachwissen und personellen Ressourcen.

Hier kommt ein externer Online-Hinweisgeber ins Spiel. Ein externer Online-Hinweisgeber ist ein sicheres und anonymes Meldesystem, das von einer unabhängigen Stelle betrieben wird.

Vorteile unseres externen Online-Hinweisgebers

  • Sicherheit und Anonymität: Unser Online-Hinweisgeber bietet Hinweisgebern den höchsten Schutz vor Repressalien.
  • Professionalität: Unser Online-Hinweisgeber wird von uns als unabhängige Stelle betrieben und verfügt über das erforderliche Fachwissen und die Erfahrung.
  • Kosten: Unser Online-Hinweisgeber ist für Unternehmen in der Regel kostengünstiger als der Aufbau und Betrieb eines internen Systems.

Wie funktioniert der externe Online-Hinweisgeber?

Unser Online-Hinweisgeber ist über eine Website erreichbar. Jeder teilnehmenden Firma (Meldestelle) wird ein eigenes Meldeformular bereitgestellt. Hinweisgeber können sich dort anonym registrieren und ihre Meldung abgeben.

Diese Meldung wird dann von unserem System anonymisiert und der Meldestelle zugeführt. Wenn die Meldung begründet ist, werden Maßnahmen ergriffen, um den Verstoß zu beheben.

Alle Meldestellen (Kunden) haben eine anonyme Übersicht aller gemeldeten Fälle, der entsprechenden Kommunikation und dem aktuellem Status.

Welche Meldungen können abgegeben werden?

An den Online-Hinweisgeber können alle Meldungen abgegeben werden, die Verstöße gegen das Recht betreffen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Korruption
  • Diskriminierung
  • Umweltverschmutzung
  • Wirtschaftskriminalität
  • Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen

Was passiert, wenn einen Verstoß gemeldet wird?

Wenn einen Verstoß gemeldet wird, wird zunächst die Meldestelle kontaktiert. Die Meldestelle kann Rückfragen zu dem entsprechenden Anliegen stellen und über den weiteren Verlauf der Ermittlungen informieren.

Die komplette Kommunikation zwischen dem Meldenden und der Meldestelle verläuft komplett anonym.

Wenn die Meldestelle den Verstoß als begründet erachtet, wird sie Maßnahmen ergreifen, um den Verstoß zu beheben. Die Meldestelle kann auch weitere Ermittlungen durchführen oder Strafanzeige erstatten.

Schutz als Hinweisgeber

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Hinweisgeber vor Repressalien. Hinweisgeber dürfen Sie nicht benachteiligt werden.

Repressalien können sein:

  • Kündigung
  • Abmahnung
  • Degradierung
  • Diskriminierung

Fazit

Ein externer Online-Hinweisgeber ist eine gute Lösung für Unternehmen, die das Hinweisgeberschutzgesetz einhalten möchten. Ein externer Online-Hinweisgeber bietet Hinweisgebern den höchsten Schutz vor Repressalien und wird von einer unabhängigen Stelle betrieben.

Anonymer Benutzer